Durch die Absteckung wird das geplante Bauobjekt in Lage/Höhe für den Fundament- bzw. Baugrubenaushub in die Örtlichkeit übertragen.
Hierdurch wird z.B. garantiert, dass die gesetzlich festgeschriebenen Grenzabstände eingehalten werden bzw. dass bei einer Grenzbebauung die Grenze nicht überbaut wird.