Der Lageplan gliedert sich in den zeichnerischen Teil und den schriftlichen Teil.
Inhalt des Zeichnerischen Teiles gemäß §4 LBOVVO:
- Stand des Liegenschaftskatasters, Maßstab 1:500
- vorhandene oder in einem Bebauungsplan enthaltene Verkehrsflächen
- bestehende und geplante bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und auf den Nachbargrundstücken unter Angabe ihrer Nutzung, Zahl ihrer Vollgeschosse und Dachform
- Baurechtliche Vorgaben des Bebauungsplanes z.B. Baugrenzen, Baulinien, Art und Maß der baulichen Nutzung
- Abstand der geplanten Anlagen von Verkehrsflächen, Grenzen usw.
- Zur Grobplanung bzw. Vorplanung können aus dem Digitalen Geländemodell Höhenlinienpläne mit beliebigen (dem Bedarf angepassten) Höhenlinienabständen generiert werden.
Inhalt des Schriftlichen Teiles gemäß §4 LBOVVO:
- Eigentümerangaben des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke laut Grundbuch
- schriftliche Festlegung der baurechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes
- Vergleichende Berechnung der vorhandenen und geplanten baulichen Nutzung mit den baurechtlichen Vorgaben z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl usw.
- Baulasten, sonstige öffentliche Lasten oder Beschränkungen usw.